Tarifänderungen 2026

Per 1. Januar 2026 passen wir unsere Stromtarife an. Im Folgenden erfahren Sie, wie und warum sich die Preise für die verschiedenen Tarifkomponenten ändern und was das neue Stromversorgungsgesetz für Einfluss hat.

Allgemeine Informationen

Mit den Änderungen des neuen Stromversorgungsgesetzes und den entsprechenden Verordnungsbestimmungen ergeben sich per 1. Januar 2026 verschiedene Änderungen auf Tarif- und Kostenseite. Kurz zusammengefasst bedeutet dies einen leicht tieferen totalen Strompreis pro kWh Verbrauch. Im 2025 lag der Einheitstarif ohne Grundgebühren und Gemeindeabgaben bei 32.58 Rp./kWh. Im 2026 liegt dieser bei 30.23 Rp./kWh. Die Grundgebühren für die Netznutzung bleiben identisch, hinzu kommen neu die monatlichen Gebühren für das Messwesen. 
Ebenfalls ändert sich mit dem neuen Stromversorgungsgesetz die Berechnung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Neu gelten die Referenz-Marktpreise des Bundesamt für Energie, bisher war der Einstandspreis an unseren Energieeinkaufspreis gekoppelt.
Die detaillierten Änderungen finden Sie nachfolgend erklärt und im Tarifblatt 2026 ersichtlich.

Energietarife

Die Strommärkte befinden sich im Wandel. Während die langfristigen Beschaffungskosten rückläufig sind und wieder auf ein tieferes Niveau gesunken sind, als während den vergangenen Jahren, steigt die Volatilität (Instabilität, Schwankung) auf den kurzfristigen Spot- und Regelenergiemärkten. Gegenüber dem Vorjahr sinken die Gesamtbeschaffungskosten um 17.2 % pro kWh. Unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Einbezug der Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren ergeben sich folgende Tarifanpassungen:
Der Arbeitstarif für die Standard-Kunden sinkt um 2.3 Rp./kWh, der Arbeitstarif für das Ppreismodell easy power sinkt um 0.8 Rp./kWh.

Netznutzungstarife

Die erhöhten Anforderungen an das Verteilnetz, hauptsächlich aufgrund der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, machen dessen Betrieb und Unterhalt teurer. Zudem führt der steigende Eigenverbrauch durch PV-Anlagen zu tieferen Absatzmengen, das heisst, die Netznutzungskosten können auf immer weniger Kunden verteilt werden.
Mit dem neuen Stromversorgungsgesetz und den dazugehörenden Verordnungen werden die Messkosten ab dem 1. Januar 2026 separat geführt. Durch diese Trennung sinken die Netzkosten theoretisch um 6.2 % pro kWh. Unter Einbezug der gesetzlich aufzulösenden Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren, bleiben die Tarife gegenüber dem Vorjahr unverändert. 
Die vom Bund geforderten Netzzulagen (Systemdienstleistungen, Stromreserve und neu die solidarisierten Kosten) sinken um 0.05 Rp./kWh.

Messtarif

Die Kosten für das Messwesen werden per 1. Januar 2026 über ein separates Messentgelt erhoben (Art. 17a StromVG). Die Umstellung auf die gesetzlich geforderten Smart-Meter ist aufwendig, sie ermöglicht dafür das Erfassen von Lastgangwerden und die Fernauslesung des Verbrauchs. Es gelten die folgenden Messtarife (Niederspannung):
- Direktmessung (Haushaltszähler) = CHF 06.50 pro Monat / Indirekte Messung (Wandler) = CHF 12.00 pro Monat

Abgaben an das Gemeinwesen

Der Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG sowie die Gemeindeabgaben bleiben unverändert.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Mit dem neuen Stromversorgungsgesetz und den entsprechenden Verordungsbestimmungen ändert auch die Berechnung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Neu gelten die Referenz-Marktpreise des Bundesamt für Energie, bisher war der Einstandspreis an unseren Energieeinkaufspreis gekoppelt. Ab dem 1. Januar 2026 vergüten wir 7.50 Rp./kWh sowie 1.00 Rp./kWh für die Abtretung der Herkunftsnachweise.

Tarife und Kundeninformation 2026