Tarifänderungen 2027

Per 1. Januar 2027 passen wir unsere Stromtarife an. Im Folgenden erfahren Sie, wie und warum sich die Preise für die verschiedenen Tarifkomponenten ändern und was das neue Stromversorgungsgesetz für Einfluss hat.

Allgemeine Informationen

Aus der Nachkalkulation der Vorjahreskosten, welche alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen bis jeweils am 31. August bei der ElCom zur Überprüfung / Genehmigung einreichen müssen, haben sich Veränderungen ergeben. Insgesamt resultiert für die Haushaltkunden (jährlicher Verbrauch unter 50'000 kWh) sowie die Gewerbekunden mit einem jährlichen Verbrauch unter 100'000 kWh eine leichte Tarifreduktion, für die Gewerbekunden (freie Marktkunden) mit einem jährlichen Verbrauch über 100'000 kWh eine leichte Tariferhöhung.

Im 2026 lag der Haushaltstarif ohne Grundgebühren und Gemeindeabgaben bei 30.23 Rp./kWh. Im 2027 liegt dieser bei 29.95 Rp./kWh. Die Grundgebühren für die Netznutzung bleiben identisch, ebenso die monatlichen Gebühren für das Messwesen. 

Wie bereits im 2026 und somit seit der Einführung des neuen Stromgesetzes erfolgt die Berechnung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen nach dem Referenz-Marktpreis des Bundesamt für Energie.  
Die detaillierten Änderungen finden Sie nachfolgend erklärt. Ebenfalls finden Sie diese im Tarifblatt 2027 sowie dem dazugehörenden Tarifinformationsblatt 2027.

Nachfolgend finden Sie die Erläuterungen zu den einzelnen Kostenkomponenten. Die Prozentzahlen der jeweiligen tarifierten Kosten beziehen sich auf die effektiven Betriebskosten des Vorjahrens und geben nicht die Veränderungen in Prozenten der Tarife wieder.

Energietarife

Die Strommärkte befinden sich im Wandel. Während die langfristigen Beschaffungskosten rückläufig sind und wieder auf ein tieferes Niveau gesunken sind, als während den vergangenen Jahren, steigt die Volatilität (Instabilität, Schwankung) auf den kurzfristigen Spot- und Regelenergiemärkten.
Gegenüber dem Vorjahr sinken die tarifierten Gesamtbeschaffungskosten um 13.21 %. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • Tiefere Beschaffungskosten am Strommarkt für langfristig beschaffte Terminenergie (Beschaffungszeitraum über 3 bis 4 Jahre)
  • Reduktion der Photovoltaik-Rückliefervergütung gemäss Stromversorgungsgesetz (Referenz-Marktpreis des Bundesamtes für Energie)

Unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Einbezug der Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren ergeben sich folgende Tarifanpassungen:
Der Arbeitstarif für die Standard-Kunden mit den Preismodellen easy und easy light sowie der Arbeitstarif für die Gewerbekunden mit dem Preismodell easy power sinkt um 1.40 Rp./kWh und liegt neu bei 12.80 Rp./kWh. Die Gewerbekunden, welche am freien Markt ihre Energie einkaufen können, schliessen individuelle Energiepreis-Verträge ab.

Netznutzungstarife

Die erhöhten Anforderungen an das Verteilnetz, hauptsächlich aufgrund der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, machen dessen Betrieb und Unterhalt teurer. Zudem führt der steigende Eigenverbrauch durch PV-Anlagen zu tieferen Absatzmengen, das heisst, die Netznutzungskosten können auf immer weniger Kunden verteilt werden. Ebenfalls kostenwirksam ist der allgemeine Unterhalt unseres Verteilnetzes mit seinen über 100 Kilometern, den aktuell 43 Trafostationen sowie den dazugehörenden Verteilkabinen.

Die tarifierten Kosten steigen gegenüber 2026 um 0.45 %. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • Höhere interne Kosten
    • Vermehrter Aufwand für Netzunterhalt und Instandhaltung
    • Netzausbau aufgrund von gestiegenen Anforderungen (PV-Anlagen, Auto-Ladestationen, höheren Leistungsbezug, etc.)
    • Ausbau und Ersatz diverser Transformatorenstationen aufgrund gestiegener Anforderungen (Neubauten, PV-Anlagen, Auto-Ladestationen, höherer Leistungsbezug, etc.) oder altershalber 
  • Abbau von Unterdeckungen (Deckungsdifferenzen) aus den Vorjahren

Der Arbeitstarif für das Preismodell NS DT (ET) steigt um 1.30 Rp./kWh auf neu 14.30 Rp./kWh, derjenige für das Preismodell NS 2 bleibt unverändert und derjenige für das Preismodell NS 1 steigt um 0.80 Rp./kWh auf neu 8.80 Rp./kWh.

Die Netzzulagen (vom Bund geforderte Abgaben - Monatliche Vergütung durch die Elektra Energie Genossenschaft an die Swissgrid AG) haben sich wie folgt verändert:

  • Die Tarife für allgemeine Systemdienstleistungen von Swissgrind sinken für 2027 von 0.27 auf 0.19 Rp./kWh
  • Die solidarisierten Kosten für das Übertragungsnetz des Bundes steigen für 2027 von 0.05 auf 0.19 Rp./kWh
  • Die Kosten für die Stromreserve des Bundes sinken für 2027 von 0.41 auf 0.17 Rp./kWh

Messtarif

Die Kosten für das Messwesen werden per 1. Januar 2026 über ein separates Messentgelt erhoben (Art. 17a StromVG). Die Umstellung auf die gesetzlich geforderten Smart-Meter ist aufwendig, sie ermöglicht jedoch das Erfassen von Lastgangwerden und die Fernauslesung des Verbrauchs.

Die tarifierten Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 74.47 %. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • Anpassungen in der Investitionsplanung des Einbaus der SmartMeter (gesetzliche Vorgabe: bis 2027 sämtliche Zähler ersetzt)
  • Effektive Messkosten werden erstmals im Rahmen der Nachkalkulation 2026 vorliegen
  • Übermittlung der Lastgangdaten viertelstündlich an die benannten Stellen des Bundes

Es gelten die folgenden Messtarife (Niederspannung). Die Messtarife (Niederspannung) bleiben für das Jahr 2027 unverändert zum Vorjahr:

  • Direktmessung (Haushaltzähler) = CHF 6.50 pro Monat
  • Indirekte Messung (Wandler) = CHF 12.00 pro Monat
  • Virtuelle Messung (Zusammenschlüsse) = CHF 2.00 pro Monat

 

Abgaben an das Gemeinwesen

Der Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG sowie die Gemeindeabgaben bleiben unverändert.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Die Einspeisevergütung sowie die Vergütung für die Herkunftsnachweise bleiben gegenüber 2026 unverändert und sind weiterhin an den Referenz-Marktpreis des Bundesamtes für Energie gekoppelt:

  • Einspeisevergütung = 7.50 Rp./kWh
  • Herkunftsnachweis = 1.00 Rp./kWh

 

Tarife und Kundeninformation 2027